Whistleblowing

Wenn Situationen auftreten, in denen Sie glauben, dass Compliance-Verstöße stattgefunden haben, möchte NFON, dass Sie sich zu Wort melden. Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Wir bieten daher über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Compliance-Verstöße zu melden.

Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen NFON-Mitarbeitern, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.

NFON und der NFON Compliance Officer schützen die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch die Einrichtung dieses gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgeber mit allen angemessenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen.

Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir aber auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir halten Sie daher dazu an, das Whistleblowing-System verantwortungsvoll zu nutzen.

Eine offene Kommunikationskultur ist wesentlicher Bestandteil gut funktionierender Compliance. Mitarbeiter müssen Fehler offen und vor allem frühzeitig ansprechen können. Primärer Ansprechpartner sollte daher immer der Vorgesetzte sein. Als Dritter wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Geschäftspartner bei NFON.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihren Vorgesetzten oder Ihren Geschäftspartner wenden können, kontaktieren Sie bitte den NFON Compliance Officer:

Christian Oßwald
Klicken Sie hier um eine Meldung beim Compliance Officer zu machen oder wählen Sie

Telefon: + 49 89 45300-194

Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte können sich auch vertrauensvoll an die externe Ombudsstelle der NFON wenden, wenn Verdachtsmomente auf einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen bestehen. Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Anwaltskanzlei. Soweit dies vom Hinweisgeber gewünscht ist, wahrt die Ombudsstelle auch gegenüber NFON die Anonymität des Hinweisgebers. Sie wird dann den Namen sowie die Kontaktdaten eines Hinweisgebers nicht an NFON weitergeben. Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle ist für Hinweisgeber freiwillig und kostenfrei.

Ombudsstelle von NFON ist die Rechtsanwaltskanzlei LMR Lindemann Mentzel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („LMR“) in München. Ansprechpartner für Sie ist dort Herr Rechtsanwalt Dr. Ralph Mentzel. Er spricht deutsch und englisch. Bitte beachten Sie, dass LMR nicht für Sie anwaltlich tätig werden kann. Es entsteht kein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und LMR.

Insbesondere, wenn Sie Ihre Meldung aus irgendwelchen Gründen lediglich anonym einreichen können, ist unsere Ombudsstelle der richtige Adressat. Sie gewährleistet, dass Ihre personenbezogenen Daten NFON nicht bekannt gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle die Anonymität nicht herstellen kann, wenn sich Ihre Identität aus dem Inhalt oder dem Sachzusammenhang Ihrer Meldung ergibt.

Schreiben Sie um eine Meldung bei der Ombudsstelle zu machen eine Email an ombudsstelle.nfon@lmrlaw.de

oder wählen Sie

Tel: +49 89 242946-0

Bitte rechnen Sie bei jeder Meldung mit einer Antwortzeit von 3 bis 5 Werktagen.

NFON garantiert, dass alle Meldungen ernst genommen und vertraulich behandelt werden.

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