Whistleblowing

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften vorliegt, möchte die NFON, dass Sie dies melden.

Seriöse Hinweise helfen uns, Verstöße frühzeitig zu beheben und Schaden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Deshalb bieten wir Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten, um Compliance-Verstöße zu melden - auf Wunsch auch anonym.


Die Möglichkeit, Hinweise zu geben, steht allen NFON Mitarbeitern, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.


NFON und der NFON Compliance Officer schützen die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch die Einrichtung dieses sicheren Hinweisgebersystems, sondern auch durch das Versprechen, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und Hinweisgeber, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln, vor Nachteilen, die sich aus einem Hinweis ergeben, mit allen geeigneten Mitteln zu schützen.


Bei der Aufklärung der Hinweise berücksichtigen wir auch die berechtigten Schutzinteressen der von einer Meldung betroffenen Personen. Bitte bedenken Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person schwerwiegende Folgen haben können. Wir ermutigen Sie daher, das Whistleblowing-System verantwortungsbewusst zu nutzen.


Eine offene Kommunikationskultur ist ein wesentlicher Bestandteil einer gut funktionierenden Compliance. Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, Fehler offen und vor allem frühzeitig anzusprechen. Erster Ansprechpartner sollte daher immer der Vorgesetzte sein. Als Dritter wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Geschäftspartner bei NFON.


Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen nicht an Ihren Vorgesetzten oder Geschäftspartner wenden können - aus welchem Grund auch immer - wenden Sie sich bitte an den


NFON Compliance Officer:

Christian Oßwald

E-Mail: compliance@nfon.com

Telefon: + 49 89 45300-194


Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte können sich auch vertrauensvoll an den externen NFON Ombudsmann wenden, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen Gesetze oder interne Regelungen besteht. Der Ombudsmanndienst wird von einer unabhängigen Anwaltskanzlei angeboten. Auf Wunsch des Hinweisgebers wahrt der Ombudsmann auch die Anonymität des Hinweisgebers gegenüber dem NFON.

Er verzichtet dann darauf, den Namen oder die Kontaktdaten eines Hinweisgebers an NFON weiterzugeben. Die Inanspruchnahme des Ombudsdienstes ist freiwillig und für Hinweisgeber kostenlos.


Die Ombudsstelle von NFON wird von der Kanzlei LMR Lindemann Mentzel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („LMR“) in München betreut.


Ihr Ansprechpartner dort ist Rechtsanwalt Dr. Ralph Mentzel. Er spricht Deutsch und Englisch. Bitte beachten Sie, dass LMR keine Rechtsdienstleistungen für Sie erbringen kann. Es besteht kein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und LMR.


Insbesondere, wenn Sie Ihre Meldung aus irgendeinem Grund nur anonym abgeben können, ist unser Ombudsmann der richtige Adressat. Er garantiert, dass Ihre persönlichen Daten nicht an NFON weitergegeben werden. Bitte beachten Sie, dass der Ombudsmann die Anonymität nicht feststellen kann, wenn Ihre Identität aus dem Inhalt oder dem sachlichen Zusammenhang Ihrer Meldung abgeleitet werden kann.


Um eine Meldung an den Ombudsmann zu machen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ombudsstelle.nfon@lmrlaw.de oder rufen Sie +49 89 242946-0 an.


Bitte rechnen Sie mit einer Antwortzeit von 3 bis 5 Arbeitstagen für jede Meldung. NFON garantiert, dass alle Meldungen ernst genommen und vertraulich behandelt werden.


Ihr NFON

Ihr NFON Compliance-Beauftragter

Ihr NFON Ombudsmann